Die Grundstücksverwaltung Wittorf e.K. ist Ihr Ansprechpartner für Immobilien in den Elbvororten und Hamburg.
Harvestehude ist ein Stadtteil im Bezirk Eimsbüttel der Freien und Hansestadt Hamburg.
Harvestehude liegt auf einem Geestrücken westlich der Außenalster. Im Süden schließt der Stadtteil Rotherbaum an und im Westen Eimsbüttel. Im Norden trennt der Isebekkanal Harvestehude von den Stadtteilen Eppendorf und Hoheluft-West und -Ost. Zu Harvestehude gehören die Grindelhochhäuser, der größte Teil von Pöseldorf und das Klosterland rund um den Innocentiapark. Am östlichen Rand, am Alstervorland, verläuft der Harvestehuder Weg.
1530 wurde das Kloster abgebrochen und in städtische Verwaltung übernommen. 1860 kaufte ein „Consortium Hamburger Bürger“ das Gut Harvestehude auf, erschloss das Land durch ein planmäßiges Straßennetz und verkaufte es weiter – meist an Immobilienspekulanten, die auf den parzellierten Grundstücken Villen und vornehme Etagenhäuser zum Verkauf und zur Vermietung an Angehörige der Hamburger Oberschicht und des Mittelstandes errichteten. Harvestehude wurde zu einem der vornehmsten Viertel Hamburgs. Der Name des zu Harvestehude gehörenden „Pöseldorf“ soll von „pöseln“ abgeleitet sein, was so viel wie „gärtnerisches Herumwirtschaften ohne großen wirtschaftlichen Erfolg“ bedeutete.
Als 1813 die wenigen Häuser in diesem Gartengebiet abbrannten, wurden hier zwischen Pöseldorfer Weg und Magdalenenstraße Remisen und Häuser für Kutscher, Handwerker, Krämer und Dienstboten gebaut.
Im Zweiten Weltkrieg wurde das Gebiet Grindelberg/Oberstraße/Brahmsallee/Hallerstraße stark zerstört. Zwischen 1949 und 1956 wurden dort die Grindelhochhäuser gebaut. Die britische Besatzungsmacht war Auftraggeber für den Bau der zwölf Hochhäuser mit acht bis 14 Geschossen. Später wurden sie durch die SAGA (Gemeinnützige Siedlungs-AG Hamburg) verwaltet.
Als 2015 in einem ehemaligen Kreiswehrersatzamt Asylbewerber untergebracht werden sollten, haben Einwohner des Stadtteils dagegen geklagt. Das Hamburger Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht gaben ihrem Eilantrag statt und verfügten einen Baustopp. Laut Bebauungsplan, der noch aus den 50er-Jahren stammt, liege das Gebäude in einem „besonders geschützten Wohngebiet“, in dem keine soziale Einrichtung wie ein Flüchtlingsheim stehen dürfe. Daher ändert die Stadt Hamburg aktuell den Bebauungsplan, um die Umnutzung zu ermöglichen.
Quelle: Wikipedia